Wohnung | 22393 Hamburg / Sasel
Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!
Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Eckdaten der Immobilie
Lage
Kladde:
Ihr neues Zuhause befindet sich im schönen Sasel, ein Stadtteil der Freien Hansestadt Hamburg und gehört zum Regionalbereich Alstertal. Diese Wohngegend bietet naturnahes Wohnen im grünen Nordosten ohne Verzicht auf gute Infrastruktur. Die Nähe zum Alsterlauf ist nur ein kleiner Pluspunkt dieses abwechslungsreichen Stadtteils. Der Saseler Park ist nur 5 Minuten von der Wohnung mit dem Rad entfernt, zu den Naturschutzgebieten Hainisch-Iland und Volksdorfer Teichwiesen radeln Sie nicht einmal 10 Minuten. Den Volksdorfer Wald mit seinem angrenzenden Kletterpark erreichen Sie in ca. 4 Km. Der Saseler Markt ist nur ein Katzensprung von der Wohnung entfernt und lädt 2x in der Woche zum Einkauf frischer Produkte und regionaler Lebensmittel ein.
Dieser Hamburger Stadtteil ist umgeben von den umliegenden Walddörfern, Poppenbüttel, Wellingsbüttel und Volksdorf. Vor Ort finden Sie in unmittelbarer Nähe zu Fuß und mit dem Rad Kindergärten, Grundschulen, Ärzte und eine abwechslungsreiche Gastronomie. Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten fürs tägliche Allerlei lassen zudem keine Wünsche offen.
Kurzum – der perfekte Mix aus Urbanität und Ländlichkeit macht Sasel zu einem perfekten Stadtteil für eine ausgewogenene Work / Life Balance ohne auf etwas verzichten zu müssen.
Sonstige Angaben
Vertragskosten
Neben der angegebenen Courtage fallen die gesetzliche Grunderwerbssteuer sowie Notar-/Grundbuchkosten für den Käufer an.
Besichtigungen
Unser Exposé soll Ihnen einen ersten Eindruck des Objektes verschaffen. Sie sollten sich aber einen eigenen Eindruck von den Begebenheiten machen. Hierzu organisieren wir Ihnen gerne einen Besichtigungstermin. Eine Besichtigung ohne uns ist nicht möglich.
Käufer-Courtage
Der Käufer zahlt eine Courtage von 3,57% des Kaufpreises inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer an bernd brocks immobilen:handel. Bernd Brocks erhält als Vermittelnder und/oder Nachweisender einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (§ 328 BGB – Vertrag zugunsten Dritter). Die Courtage ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages fällig und verdient. Der Verkäufer zahlt eine Verkaufsprovision in gleicher Höhe.
Ist dem Angebotsempfänger (Kaufinteressent) ein nachgewiesenes Objekt schon bekannt, so hat er dieses dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Nachweis zu führen. Unterlässt er diese Mitteilung, so kann er dem Makler gegenüber die Einrede der Vorkenntnis später nicht mehr geltend machen. Der Interessent ist in diesem Falle voll provisionspflichtig, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, da die Angaben sehr häufig auf Verkäuferangaben beruhen und daher haften wir dem Käufer auch nicht für etwaige Mängel am Vertragsobjekt. Irrtümer/Verkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Inhalt dieses Exposés ist einzig für den Empfänger bestimmt. Es dürfen weder das Angebot selbst noch etwaige Details hieraus weitergegeben werden. Gibt der Empfänger ohne Zustimmung das Exposé an Dritte weiter, so hat er im Falle des Vertragsabschlusses mit einem Dritten, die entgangene Courtage als Vertragsstrafe zu zahlen. Der Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, unabhängig davon, ob Sie sich mit mir oder dem Eigentümer in Verbindung setzen.Vertragskosten
Neben der angegebenen Courtage fallen die gesetzliche Grunderwerbssteuer sowie Notar-/Grundbuchkosten für den Käufer an.
Besichtigungen
Unser Exposé soll Ihnen einen ersten Eindruck des Objektes verschaffen. Sie sollten sich aber einen eigenen Eindruck von den Begebenheiten machen. Hierzu organisieren wir Ihnen gerne einen Besichtigungstermin. Eine Besichtigung ohne uns ist nicht möglich.
Käufer-Courtage
Der Käufer zahlt eine Courtage von 3,57% des Kaufpreises inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer an bernd brocks immobilen:handel. Bernd Brocks erhält als Vermittelnder und/oder Nachweisender einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (§ 328 BGB – Vertrag zugunsten Dritter). Die Courtage ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages fällig und verdient. Der Verkäufer zahlt eine Verkaufsprovision in gleicher Höhe.
Ist dem Angebotsempfänger (Kaufinteressent) ein nachgewiesenes Objekt schon bekannt, so hat er dieses dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Nachweis zu führen. Unterlässt er diese Mitteilung, so kann er dem Makler gegenüber die Einrede der Vorkenntnis später nicht mehr geltend machen. Der Interessent ist in diesem Falle voll provisionspflichtig, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, da die Angaben sehr häufig auf Verkäuferangaben beruhen und daher haften wir dem Käufer auch nicht für etwaige Mängel am Vertragsobjekt. Irrtümer/Verkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Inhalt dieses Exposés ist einzig für den Empfänger bestimmt. Es dürfen weder das Angebot selbst noch etwaige Details hieraus weitergegeben werden. Gibt der Empfänger ohne Zustimmung das Exposé an Dritte weiter, so hat er im Falle des Vertragsabschlusses mit einem Dritten, die entgangene Courtage als Vertragsstrafe zu zahlen. Der Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, unabhängig davon, ob Sie sich mit mir oder dem Eigentümer in Verbindung setzen.


