• Immobilienangebot - Flensburg / Südstadt - Alle - Multifunktionales Wohn-/Gewerbegrundstück mit hoher Werbewirkung am südlichen Eingangstor der Stadt!
interne Kennung der Immobilie: 2020-0801I

Multifunktionales Wohn-/Gewerbegrundstück mit hoher Werbewirkung am südlichen Eingangstor der Stadt!

Haus | 24941 Flensburg / Südstadt

Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!

Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.

Eckdaten der Immobilie

Status
Referenz
Kennung
2020-0801I
Objektart
Haus
Objekttyp
Mehrfamilienhaus
Nutzungsart
Wohnen
Baujahr
1911
Anzahl der Zimmer
10
Anzahl der Badezimmer
4
Anzahl der Schlafzimmer
6
Gesamtanzahl Stockwerke
2
Wohnfläche ca.
310 m²
Grundstücksfläche ca.
3.220 m²
Nutzfläche ca.
200

Objektbeschreibung

Dieses Gebäude-Ensemble befindet sich an markanter Stelle in der Stadt Flensburg und sorgt für werbliche Aufmerksamkeit. Hierfür spricht nicht nur das “Bauhaus”-Werbeschild, welches eine monatliche Einnahmequelle ist, sondern auch der Bekanntheitsgrad der hier bereits angesiedelten Gewerbebetriebe.

Das zur Zeit gemischt genutzte Wohn- und Gewerbegrundstück liegt im Bebauungsplan der Stadt Flensburg für das Gewerbe-Industriegebiet Süd. Die Bestandsgebäude stammen aus verschiedenen Baujahren. Das Ursprungsgebäude Nr. 125 ganz im Norden des Grundstücks wurde ca. 1911 oder noch etwas früher errichtet. Um 1946 wurde als direkter Anbau an dieses Gebäude die heutige Hausnummer 127 errichtet. Immer weitere Anbauten von Garagen, Terrassen, Schuppen und Ähnlichem haben das Gebäude kontinuierlich erweitert.

Zwischen den beiden Hauptgebäuden wurde 1960 eine Garage mit Baugenehmigung errichtet. Weitere Carports, die heute eher einen Garagencharakter haben, stehen nordöstlich der alten Scheune im Süden.

Dieses zweite große Gebäude (ohne offiz. Hausnummer) auf dem südlichen Grundstücksteil wurde wohl ca. 1915 als Scheune errichtet. Zur Zeit ist die Fläche im Erdgeschoss an einen Autoreparaturservice untervermietet. Im Obergeschoss wurde 1976 eine Werkswohnung genehmigt.

Für die Fläche der Autoreparaturwerkstatt besteht ein Pachtvertrag mit einem nicht mehr auf dem Grundstück ansässigen Dritten, der bis Ende 2021 läuft. Der Betreiber der Autowerkstatt wäre an einem direkten Anschlussmietvertrag mit dem neuen Eigentümer interessiert. Daneben möchten alle Mieter dort gerne wohnen bleiben und sind an der Weiterführung der Mietverträge interessiert. Diese laufen bereits alle sehr lange, so dass im Falle des Eigenbedarfs auch mit längeren Kündigungsfristen zu rechnen ist.

Zur Zeit bestehen insgesamt drei Mietverträge und ein Pachtvertrag. Hierzu gibt unsere Aufstellung der Mieten und grob geschätzten Flächen, die Sie gerne mit dem vollständigen Exposé erhalten, eine Übersicht.

Ihr Ansprechpartner

Sophia Zaeck Brocks Immobilien Flensburg
Sophia Zaeck
Vertrieb / Hausverwaltung / Zentrale

Lage

Die Lage dieses Objektes ist herausragend, da das Objekt am südlichen Ende der Schleswiger Straße in Flensburg logistisch und werbewirksam optimal gelegen ist.
Der Fördepark und das Gewerbegebiet Süd samt allen Anbindungen liegen direkt vor der Tür. Das Objekt verfügt über eigene Parkplätze auf dem Grundstück.

Sonstige Angaben

Vertragskosten
Neben der angegebenen Courtage fallen die gesetzliche Grunderwerbssteuer sowie Notar-/Grundbuchkosten für den Käufer an.

Besichtigungen
Unser Exposé soll Ihnen einen ersten Eindruck des Objektes verschaffen. Sie sollten sich aber einen eigenen Eindruck von den Begebenheiten machen. Hierzu organisieren wir Ihnen gerne einen Besichtigungstermin. Eine Besichtigung ohne uns ist nicht möglich.

Käufer-Courtage
Der Käufer zahlt eine Courtage von z.Zt. 3,48% des Kaufpreises inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer an bernd brocks immobilen:handel. Bernd Brocks erhält als Vermittelnder und/oder Nachweisender einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (§ 328 BGB – Vertrag zugunsten Dritter). Die Courtage ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages fällig und verdient. Der Verkäufer zahlt ebenfalls eine Verkaufsprovision.
Ist dem Angebotsempfänger (Kaufinteressent) ein nachgewiesenes Objekt schon bekannt, so hat er dieses dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Nachweis zu führen. Unterlässt er diese Mitteilung, so kann er dem Makler gegenüber die Einrede der Vorkenntnis später nicht mehr geltend machen. Der Interessent ist in diesem Falle voll provisionspflichtig, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, da die Angaben sehr häufig auf Verkäuferangaben beruhen und daher haften wir dem Käufer auch nicht für etwaige Mängel am Vertragsobjekt. Irrtümer/Verkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Inhalt dieses Exposés ist einzig für den Empfänger bestimmt. Es dürfen weder das Angebot selbst noch etwaige Details hieraus weitergegeben werden. Gibt der Empfänger ohne Zustimmung das Exposé an Dritte weiter, so hat er im Falle des Vertragsabschlusses mit einem Dritten, die entgangene Courtage als Vertragsstrafe zu zahlen. Der Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, unabhängig davon, ob Sie sich mit mir oder dem Eigentümer in Verbindung setzen.

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