Riesiges teilmod. EFH m. ELW! 294qm W/Nfl. Do.-garage, WIGA, Teilkeller, EBK, ruhige Lage!
Haus | 24960 Glücksburg
Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!
Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Eckdaten der Immobilie
Objektbeschreibung
Dieses sehr schön ruhig gelegene Einfamilienhaus mit einer genehmigten Einliegerwohnung im Dachgeschoss bietet Ihnen wirklich viel Platz! Das Haus wird heute als ein zusammenhängendes großes EFH genutzt, bietet aber die Möglichkeit, unproblematisch wieder in zwei Einheiten aufgeteilt zu werden.
Auf drei Ebenen, inklusive dem sehr gute erhaltenen Teilkeller mit einer Bar, dem großen Heizungsraum und zwei Abstellräumen, die ursprünglich einmal als Saunaraum und Dusche angedacht waren, finden Sie insgesamt ca. 294 qm Wohn- und Nutzfläche vor.
Das Erdgeschoss beherbergt eine Wohneinheit mit einer neueren wertigen Küche, einem Esszimmer und einem hellen Wohnzimmer mit Kamin, einem Schlafzimmer sowie ein geräumiges Bad. Ein Wintergarten mit ca. 22 qm wurde 1983 angebaut. Diese wohnliche Fläche haben wir als Nutzfläche ausgewiesen. Das Gäste-WC ist vom gemeinsamen Eingangsflur aus erreichbar. Von hier aus geht es dann auch ins Obergeschoss, welches ursprünglich als eigenständige Wohneinheit genehmigt wurde. Hier finden Sie heute insgesamt 4 Wohn-/Schlaf-/Arbeitszimmer, eine kleine alte Küche sowie ein Duschbad vor. Eine im Grundriss erkennbare Fläche (“Nicht ausgebaut”) von ca. 30 qm ist heute bereits wohnlich ausgebaut, auch diese Fläche haben wir als Nutzfläche ausgewiesen.
Das Objekt wird durch eine große Doppelgarage, die durch eine Überdachung mit dem Haus verbunden ist und den Übergang trocknen Fußes gewährleistet, abgerundet. Das Grundstück verfügt über eine terrassenähnliche Rundfläche (Grillecke) und über ausreichend Rasenflächen, so dass Hund und Kind ausreichend Platz fürs Spielen haben. In dieser Sackgasse spielen die Kinder sogar noch auf der Straße.
Ihr Ansprechpartner
Lage
Die Stadt Glücksburg besticht durch ihren Charme und die Nähe zum Wasser. Eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten Schleswig-Holsteins ist in Glücksburg beheimatet, das Glücksburger Wasserschloss. Dieses gehört noch heute zu den wichtigsten Residenzschlössern in Norddeutschland.
Glücksburg, mit seinem Marktplatz und kostenlosen Parkplätzen im Ortskern, verfügt über hervorragende infrastrukturelle Möglichkeiten.
Die Stadt mit deutschen und dänischen Kindergärten, Grundschulen, Ärzten, abwechslungsreicher Gastronomie, Boutiquen und sämtlichen Einkaufsmöglichkeiten fürs tägliche Allerlei lässt keine Wünsche offen. Das Waldgebiet rund um den Schloßsee bietet vielseitige Erholungs- und Sportmöglichkeiten. Die Fördeland-Therme und den Tennisplatz erreichen Sie in ebenso kurzer Zeit. Der Golfplatz Glücksburg ist in 5 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Die schöne Natur rund um Glücksburg mit der Ostsee und der angrenzenden Halbinsel Holnis ist ein Urlaubsparadies für Einheimische und Touristen geworden.
Wassersportlern geht hier das Herz auf, denn Glücksburg verfügt neben der ältesten deutschen Segelschule, der Hanseatischen Yachtschule und dem Segelhafen des FSC in Glücksburg, über einen weiteren kleinen Segelhafen im Ortsteil Schausende auf Holnis. Aber auch Naturfreunden sind hier keine Grenzen gesetzt. Wunderschöne Rad- und Wanderwege laden zum Erholen am Wochenende oder nach Feierabend ein. Die Stadt Flensburg erreichen Sie mit dem Auto oder dem Bus in ca. 10 bis 15 Minuten.
Sonstige Angaben
Vertragskosten
Neben der angegebenen Courtage fallen die gesetzliche Grunderwerbssteuer sowie Notar-/Grundbuchkosten für den Käufer an.
Besichtigungen
Unser Exposé soll Ihnen einen ersten Eindruck des Objektes verschaffen. Sie sollten sich aber einen eigenen Eindruck von den Begebenheiten machen. Hierzu organisieren wir Ihnen gerne einen Besichtigungstermin. Eine Besichtigung ohne uns ist nicht möglich.
Käufer-Courtage
Der Käufer zahlt eine Courtage von 3,57% des Kaufpreises inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer an bernd brocks immobilen:handel. Bernd Brocks erhält als Vermittelnder und/oder Nachweisender einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (§ 328 BGB – Vertrag zugunsten Dritter). Die Courtage ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages fällig und verdient. Der Verkäufer zahlt ebenfalls eine Verkaufsprovision.
Ist dem Angebotsempfänger (Kaufinteressent) ein nachgewiesenes Objekt schon bekannt, so hat er dieses dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Nachweis zu führen. Unterlässt er diese Mitteilung, so kann er dem Makler gegenüber die Einrede der Vorkenntnis später nicht mehr geltend machen. Der Interessent ist in diesem Falle voll provisionspflichtig, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, da die Angaben sehr häufig auf Verkäuferangaben beruhen und daher haften wir dem Käufer auch nicht für etwaige Mängel am Vertragsobjekt. Irrtümer/Verkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Inhalt dieses Exposés ist einzig für den Empfänger bestimmt. Es dürfen weder das Angebot selbst noch etwaige Details hieraus weitergegeben werden. Gibt der Empfänger ohne Zustimmung das Exposé an Dritte weiter, so hat er im Falle des Vertragsabschlusses mit einem Dritten, die entgangene Courtage als Vertragsstrafe zu zahlen. Der Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, unabhängig davon, ob Sie sich mit mir oder dem Eigentümer in Verbindung setzen.


