Tolle 2-Zi.-Dachgeschoss-Wohnung in ruhiger Lage in FL-Engelsby! EBK, Balkon, Tiefgarage, …!
Wohnung | 24943 Flensburg
Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!
Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Eckdaten der Immobilie
Objektbeschreibung
Top gepflegte 2-Zimmer-Dachgeschoss-Wohnung; ein Ort zum Wohlfühlen an dem es an Nichts fehlt: Von der schönen Einbauküche über das Duschbad bis hin zu einem Balkon. Dabei sogar noch ein eigener Tiefgaragen-Stellplatz im Haus, mehr geht nicht!
Das Hausgeld beträgt zur Zeit 230,00 Euro pro Monat wovon z. Zt. ca. 160,00 Euro umlagefähig sind und der Rest sich auf Rücklagen, Reparaturen und Verwaltung beläuft.
Der Rücklagenstand gesamt zum 31.12.2017 beträgt ca. 20.300 Euro
Ihr Ansprechpartner
Lage
Engelsby ist ein beliebter und grüner Stadtteil, von hier sind Sie in 5 Minuten zu Fuß auf den Feldern und trotzdem auch in nicht einmal 5 Minuten beim Famila-Einkaufszentrum. Ein Sky-Markt ist direkt vor der Tür. Auch Schulen, Kindergärten und eine sehr ordentliche Busverbindungen gewährleistet dieser schöne Stadtteil! Rundherum ein Ort zum Wohlfühlen.
Sonstige Angaben
Vertragskosten
Neben der angegebenen Courtage fallen die gesetzliche Grunderwerbssteuer sowie Notar-/Grundbuchkosten für den Käufer an.
Besichtigungen
Unser Exposé soll Ihnen einen ersten Eindruck des Objektes verschaffen. Sie sollten sich aber einen eigenen Eindruck von den Begebenheiten machen. Hierzu organisieren wir Ihnen gerne einen Besichtigungstermin. Eine Besichtigung ohne uns ist nicht möglich.
Käufer-Courtage
Der Käufer zahlt eine Courtage von 3,57% des Kaufpreises inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer an bernd brocks immobilen:handel. Bernd Brocks erhält als Vermittelnder und/oder Nachweisender einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (§ 328 BGB – Vertrag zugunsten Dritter). Die Courtage ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages fällig und verdient. Der Verkäufer zahlt ebenfalls eine Verkaufsprovision.
Ist dem Angebotsempfänger (Kaufinteressent) ein nachgewiesenes Objekt schon bekannt, so hat er dieses dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Nachweis zu führen. Unterlässt er diese Mitteilung, so kann er dem Makler gegenüber die Einrede der Vorkenntnis später nicht mehr geltend machen. Der Interessent ist in diesem Falle voll provisionspflichtig, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, da die Angaben sehr häufig auf Verkäuferangaben beruhen und daher haften wir dem Käufer auch nicht für etwaige Mängel am Vertragsobjekt. Irrtümer/Verkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Inhalt dieses Exposés ist einzig für den Empfänger bestimmt. Es dürfen weder das Angebot selbst noch etwaige Details hieraus weitergegeben werden. Gibt der Empfänger ohne Zustimmung das Exposé an Dritte weiter, so hat er im Falle des Vertragsabschlusses mit einem Dritten, die entgangene Courtage als Vertragsstrafe zu zahlen. Der Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, unabhängig davon, ob Sie sich mit mir oder dem Eigentümer in Verbindung setzen.


