• Übertragung der Immobilie auf die Kinder

Schenkung der Scheidungsimmobilie

Übertragung an die Kinder vor der Scheidung

Der Zank um die Scheidungsimmobilie geht häufig zu Lasten der ganzen Familie – auch der Kinder. Der Wunsch, Ihnen das eigene Zuhause zu erhalten, kann erfüllt werden, wenn die Immobilie per Schenkung an die Nachkommen übertragen wird. Doch sollten Sie hierbei auf die Details achten. Reicht der finanzielle Hintergrund? Wie alt sind die Kinder? Was gibt es für rechtliche Vorgaben?

Vermögenswerte zusammenrechnen

Es ist ein schöner Gedanke, das Heim, welches gerade für Kinder eine große Bedeutung – das Gefühl von „Zuhause“ – hat, nicht zu veräußern, sondern für die Nachkommen zu erhalten. Möchte man hierfür nicht mehr selbst verantwortlich sein, so kann man eine Schenkung vornehmen. Jedoch muss man sich zuvor die Frage stellen, ob man wirklich auf den Vermögenswert des eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung verzichten kann. Denn: Ein neuer Lebensabschnitt beginnt.

Die meisten getrenntlebenden Ehegatten stellen fest, dass der zusätzliche Haushalt nach dem Auszug eines Ehegatten unweigerlich zu mehr Kosten führt. Unterhaltszahlungen, Miete, noch laufende Kredite – bei vielen Scheidungspaaren wird die Liquidität angegriffen. Daher muss zunächst gut kalkuliert werden, ob von beiden Seiten der Verzicht auf den Vermögenswert Immobilie tatsächlich möglich ist.

Ein Kind oder mehrere Kinder

Auch die Anzahl der Beschenkten spielt eine große Rolle. Haben Sie nur ein Kind, so kann es nach der Schenkung alleine Entscheidungen bezüglich der Immobilie treffen – sofern es bereits volljährig ist. Haben Sie jedoch mehrere Kinder, so kann aus dem Geschenk wieder Zwist entstehen – nicht mehr zwischen Ihnen als geschiedenen Eltern, aber zwischen den Kindern.

Zudem müssen sich auch beide Elternteile darüber einig sein, dass die gemeinsame Immobilie verschenkt wird, denn keiner kann oder darf hier über den Kopf des anderen hinweg eine Entscheidung treffen.

Voll- oder minderjährig?

Erst wenn das eigene Kind volljährig ist, darf es eigenverantwortlich über die geschenkte Immobilie verfügen. Bei einer Minderjährigkeit muss der gesetzliche Vormund die Verantwortung übernehmen. Das Vormundschaftsgericht entscheidet darüber, ob dem minderjährigen Kind das Haus oder die Wohnung übertragen werden darf.

Auch an die Steuer denken

Bei einer Schenkung müssen Sie darauf achten, wie hoch der Immobilienwert ist. Ein Kind kann steuerfrei ein Haus oder eine Wohnung mit einem Wert bis zu 400.000 Euro geschenkt bekommen. Dies gilt pro Kind. Das heißt, bei mehreren Kindern kann der Immobilienwert auch höher sein. Wird die Immobilie vom Nachkommen selbst genutzt, so entfällt die Schenkungssteuer gänzlich.

Rechtliche Absicherung

In jedem Fall sollten Sie sich hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer Schenkung bei einer Scheidung rechtlich beraten lassen. Möchte zum Beispiel einer der Ehegatten weiter im Haus oder der Eigentumswohnung leben, aber die Immobilie wurde schon übertragen, so kann das Kind darüber verfügen und bei Bedarf die Immobilie sogar verkaufen. Für diesen Fall sollte es eine rechtliche Absicherung geben, die ein Wohnrecht vorsieht.

Eine Schenkung bedarf eines notariellen Vertrages. Es entstehen also Kosten für die Schenkung. In einer Scheidungssituation kann die Schenkung Teil der Scheidungsfolgenvereinbarung sein. Dennoch sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie in dieser neuen Situation auf den Vermögenswert aus der Immobilie verzichten möchten.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen zum Thema der Schenkung oder zu möglichen Optionen für Ihre Scheidungsimmobilie haben. Wir beraten Sie gern.

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