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Der Energieausweis
Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Der Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Gebäude sowie Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Bisher waren die Einzelheiten zum Energieausweis in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und dem Außerkrafttreten der Energieeinsparverordnung sind die Regelungen zum Energieausweis Gegenstand des GEG.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.. Zukünftige Mieter oder Käufer können diese Information in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen und sich angesichts der Energiepreise für eine sparsame Immobilie entscheiden.
Für alle Energieausweise gilt: Sie sind ab Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie müssen nur vorgelegt werden, wenn das Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit verkauft, neu vermietet, verpachtet oder geleast werden soll.
Die Ausstellung von Energieausweisen ist auch verpflichtend bei Neubauten und bestimmten Modernisierungsmaßnahmen
Wie unterscheiden sich Bedarfs- und Verbrauchsausweise?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Beim Energiebedarfsausweis legt der Fachmann dem Energieausweis die Bausubstanz und die Anlagentechnik, insbesondere für Heizung und Warmwasser, des Gebäudes zugrunde. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Der Energieverbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, zum Beispiel anhand der Heizkostenabrechnungen, und legt den Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten drei Jahren zugrunde. Witterungseinflüsse werden “herausgerechnet”. Auch die Warmwasserbereitung wird beim Energieverbrauchsausweis berücksichtigt. Die Bewertung eines Gebäudes im Energieverbrauchsausweis kann auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner beeinflusst werden.
Welchen Energieausweis benötige ich für mein Objekt?
Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohneinheiten ist zu unterscheiden:
Wo bekomme ich den Energieausweis?
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gerne einen externen Dienstleister, der bei Bedarf den passenden Energieausweis für Ihr Objekt erstellt.