Feriendomizil! 300m zum Strand u. Promenade! Balkon Waldblick! 1,5-Zi., Aufzug, Keller, Stellpl.!
Wohnung | 24960 Glücksburg (Ostsee)
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Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Eckdaten der Immobilie
Objektbeschreibung
Dieses 35 qm große Appartement besticht durch seine fantastische Lage und dem herrlichen Waldblick. Die 1,5-Zimmer Wohnung befindet sich im dritten Obergeschoss eines gepflegten Appartementhauses im Herzen von Glücksburg und ist noch bis 31.01.2018 vermietet. Die Miete beträgt zur Zeit 250 € Kaltmiete + 120 € Nebenkosten. Das Hausgeld für die Wohnung beträgt 151 € und zurzeit sind keine Sonderumlagen geplant.
Über das Treppenhaus oder mit dem erst im Jahre 2015 modernisierten Fahrstuhl gelangen Sie zur Wohnung im 3.Stock. Vom Flur des Appartements erreichen Sie das innenliegenden Vollbad, das kleine Schlafzimmer sowie das Wohnzimmer mit der direkt nebenan, innenliegenden Küche. Der Balkon grenzt am Wohnzimmer und lädt an schönen Tagen zum Frühstück im Sonnenschein ein. Die Fenster in der Wohnung sorgen zudem für viel Helligkeit.
Vom Erdgeschoss aus erreicht man den großen Kellerbereich. Ein Kellerverschlag von ca. 2 qm gehört zur Wohnung. Zudem gibt es hier die Möglichkeit, die Wäsche in Münzautomaten zu waschen und zu trocknen. Zwei Trockenräume bieten außerdem Platz zum Aufhängen der Wäsche. Das Fahrrad kann zudem im Fahrradkeller abgestellt werden.
Seitlich vom Haus befindet sich darüber hinaus der zur Wohnung gehörende PKW-Stellplatz, so dass auch das Auto ohne Probleme geparkt werden kann.
Für weitere Details und den Grundriss fordern Sie bitte unser Exposé an.
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Lage
Diese Wohnung liegt nur 300m vom Strand und der Glücksburger Promenade entfernt und eignet sich daher hervorragend als schöne Singlewohnung oder aber als Zweit- bzw. Ferienwohnung in traumhafter Lage.
Die Stadt Glücksburg besticht durch seinen Charme und der Nähe zum Wasser. Eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten Schleswig-Holsteins ist in Glücksburg beheimatet, das Glücksburger Wasserschloss. Dieses gehört noch heute zu den wichtigsten Residenzschlössern in Norddeutschland.
Glücksburg, mit seinem Marktplatz und kostenlosen Parkplätzen im Ortskern, verfügt über hervorragende infrastrukturelle Möglichkeiten.
Die Stadt mit deutschen und dänischen Kindergärten, Grundschulen, Ärzten, abwechslungsreicher Gastronomie, Boutiquen und sämtlichen Einkaufsmöglichkeiten fürs tägliche Allerlei lässt keine Wünsche offen. Das Waldgebiet rund um den Schloßsee bietet vielseitige Erholungs- und Sportmöglichkeiten. Die Fördeland-Therme liegt ein paar Häuser entfernt und den Tennisplatz erreichen Sie in ebenso kurzer Zeit. Der Golfplatz Glücksburg ist in 5-10 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Die schöne Natur rund um Glücksburg mit der Ostsee und der angrenzenden Halbinsel Holnis sind inzwischen ein Urlaubsparadies für Einheimische und Touristen geworden.
Wassersportlern geht hier das Herz auf, denn Glücksburg verfügt neben der ältesten deutschen Segelschule, der Hanseatischen Yachtschule und dem Segelhafen des FSC in Glücksburg, über einen weiteren kleinen Segelhafen im Ortsteil Schausende auf Holnis. Aber auch Naturfreunden sind hier keine Grenzen gesetzt. Wunderschöne Rad- und Wanderwege laden zum Erholen am Wochenende oder nach Feierabend ein. Die Stadt Flensburg erreichen Sie mit dem Auto oder dem Bus in ca. 10 bis 15 Minuten.
Sonstige Angaben
Vertragskosten: Neben der angegebenen Courtage fallen die gesetzliche Grunderwerbssteuer sowie Notar-/Grundbuchkosten für den Käufer an.
Besichtigungen: Mein Exposé soll Ihnen einen realistischen Eindruck des Objektes verschaffen. Sie sollten sich aber immer einen eigenen Eindruck von den Begebenheiten machen. Hierzu organisiere ich Ihnen gerne einen Besichtigungstermin. Eine Besichtigung ohne uns ist nicht möglich.
Käufer-Courtage: Der Käufer zahlt eine Courtage von 5,95% des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an bernd brocks immobilen:handel. Bernd Brocks erhält als Vermittelnder und/oder Nachweisender einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (§ 328 BGB – Vertrag zugunsten Dritter). Die Courtage ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages fällig und verdient. Der Verkäufer zahlt ebenfalls eine Verkaufsprovision. Ist dem Angebotsempfänger (Kaufinteressent) ein nachgewiesenes Objekt schon bekannt, so hat er dieses dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Nachweis zu führen. Unterlässt er diese Mitteilung, so kann er dem Makler gegenüber die Einrede der Vorkenntnis später nicht mehr geltend machen. Der Interessent ist in diesem Falle voll provisionspflichtig, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt. Meine Angebote sind unverbindlich und freibleibend, da die Angaben sehr häufig auf Verkäuferangaben beruhen. Irrtümer/Verkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Inhalt dieses Exposés ist einzig für den Empfänger bestimmt. Es dürfen weder das Angebot selbst noch etwaige Details hieraus weitergegeben werden. Gibt der Empfänger ohne Zustimmung das Exposé an Dritte weiter, so hat er im Falle des Vertragsabschlusses mit einem Dritten, die entgangene Courtage als Vertragsstrafe zu zahlen. Der Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, unabhängig davon, ob Sie sich mit mir oder dem Eigentümer in Verbindung setzen.
Verkauf: Wenn Sie Ihr jetziges Objekt verkaufen möchten, sprechen Sie uns gerne an!


