• Haus ohne Steuern Verkaufen

Immobilienratgeber: Haus verkaufen ohne Steuern

Haus verkaufen ohne Steuern

So umgehen Sie die Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer kann Gewinne aus dem Immobilienverkauf deutlich schmälern. Viele Eigentümer fragen sich deshalb: Wann kann ich mein Haus verkaufen, ohne Steuern zu zahlen? Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und zeigen, wie Sie von steuerfreien Verkäufen profitieren können. Vorab lässt sich sagen, dass ein steuerfreier Verkauf nur bei privat genutzten Wohneigentum möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze:

Wann ist ein Hausverkauf steuerfrei?

Steuerfrei ist der Verkauf, wenn das Haus mindestens zehn Jahre gehalten wurde oder im Verkaufsjahr sowie den zwei Vorjahren selbst genutzt wurde. Auch durchgehende Eigennutzung führt zur Steuerfreiheit. Bei Erbschaften und Schenkungen zählt das ursprüngliche Kaufdatum. Tipps zur Steuervermeidung sind strategische Planung, Eigennutzung, Wahl des Verkaufszeitpunkts und das Absetzen von Verkaufskosten. Brocks Immobilien bietet Ihnen gerne eine individuelle Beratung für einen steuerlich optimierten Hausverkauf.

Haus verkaufen ohne Steuern Brocks Immobilien

Immobilie mit Ihren Experten vor Ort Verkaufen

Kostenlose Beratung und Wertermittlung

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie und sind sich unsicher über den richtigen Verkaufspreis? Teilen Sie uns gerne die Details Ihres Objekts mit. So können Sie von einer maßgeschneiderten, unverbindlichen Bewertung und Beratung durch einen unserer Fachleute profitieren. Dadurch wird sichergestellt, dass der Verkaufspreis Ihrer Immobilie exakt festgelegt wird, was eine ideale Ausgangsbasis für deren erfolgreiche Vermarktung bietet. Nutzen Sie das Know-how unserer Spezialisten, um den wahren Wert Ihres Eigentums zu ermitteln und optimale Verkaufsmöglichkeiten zu gewährleisten.

 

Welche Art Immobilie soll bewertet werden?

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Fläche angeben
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnfläche angeben
< 50 m²
> 500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnungsfläche angeben
< 20 m²
> 200 m²

Alternativ eintippen

Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Anzahl
< 2
> 6

Alternativ eintippen

Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Häuser Anzahl
< 2
> 6

Alternativ eintippen

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr angeben
1958
1958

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Nutzfläche?

Wertermittlung Nutzfläche
< 50 m²
> 500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Gewerbe
1900
2021

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Ist das Grundstück erschlossen?

Um was für eine Art Haus handelt es sich?

Um welchen Haustyp handelt es sich?

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Haus
1900
2021

Alternativ eintippen

In welchem Ort befindet sich die Immobilie?

Wertermittlung PLZ

Wie können wir Sie erreichen?


Ich bin damit einverstanden, dass mich die Brocks Immobilien:handel GmbH & Co. KG kontaktiert (telefonisch, per SMS oder E-Mail) und meine angegebenen Daten speichert. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Brocks Immobilien:handel GmbH & Co. KG widerrufen.
Wertermittlung Abgeschlossen

Vielen Dank für Ihre Wertermittlungs-Anfrage

Wir werden Sie in Kürze benachrichtigen

Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten

Zusammenfassung Objekttyp Zusammenfassung Objekttyp
Zusammenfassung Fläche
Zusammenfassung Zimmer
Zusammenfassung Baujahr
Zusammenfassung Grundstücksfläche
Zusammenfassung Adresse

Zusätzliche Angaben

Etage
Garagen
Fahrstuhl
Etagenanzahl
Außenstellplätze

Ausstattungsdetails

Abstellraum
Badezimmer
Gäste WC
Fußboden
Heizung

Gebäudedetails

Außenwände gedämmt
Dacheindeckung
Fenster
Leitungen
Außenbereich

Steuerfreiheit nach der 10-Jahres-Frist (Spekulationsfrist)

Die wichtigste Regel für einen steuerfreien Hausverkauf ist die 10-Jahres-Frist. Verkaufen Sie Ihre Immobilie erst zehn Jahre nach dem Kauf, bleibt der Verkaufsgewinn in der Regel steuerfrei. Hintergrund ist die sogenannte Spekulationssteuer auf private Immobilienverkäufe: Wird eine Immobilie mit Gewinn innerhalb von zehn Jahren weiterverkauft, fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an. Warten Sie jedoch die Spekulationsfrist ab, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Die Frist beginnt am Tag des notariellen Kaufvertrags und endet zehn Jahre und einen Tag danach.

Tipp: Achten Sie genau auf das Datum. Ein Verkauf kurz vor Ablauf der Frist – selbst wenige Tage zu früh – kann dazu führen, dass das Finanzamt den Gewinn besteuert. Planen Sie den Verkaufszeitpunkt also sorgfältig, um die 10-Jahres-Grenze sicher einzuhalten. Nach Ablauf dieser Frist ist es steuerlich unerheblich, wie hoch Ihr Gewinn ausfällt – er bleibt komplett steuerfrei. Diese Regel gilt für alle privaten, vermieteten oder unbewohnten Häuser und Wohnungen im Privatvermögen. Wichtig ist nur, dass zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen.

Steuerfrei verkaufen bei Eigennutzung der Immobilie

Auch ohne zehnjährige Haltedauer können Sie Steuern sparen, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben. Verkaufen Sie ein selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung, greift eine wichtige Ausnahme: War die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich von Ihnen (oder Ihrer Familie) zu Wohnzwecken genutzt, bleibt der Verkauf spekuationssteuerfrei – unabhängig von der Besitzdauer. Man spricht hier von Eigennutzung im Sinne des Gesetzes. Sie müssen also nicht zehn Jahre warten, wenn Sie die Immobilie durchgängig als Eigenheim genutzt haben. Selbst ein rascher Verkauf, z. B. nach drei Monaten Eigentum, wäre steuerfrei, sofern in dieser kurzen Besitzzeit keine Fremdnutzung stattfand.
Wichtig ist die ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken in diesem Zeitraum. Das bedeutet: Keine Vermietung und keine fremde Nutzung in den betreffenden Jahren. Es reicht jedoch, wenn Sie in diesen Jahren dort gemeldet und tatsächlich wohnhaft waren – ein durchgehender 3-Jahres-Zeitraum wird kalenderjährlich betrachtet (z. B. ab Ende 2022 bis Verkaufszeitpunkt 2024).
Auch Zweitwohnsitze und Ferienhäuser können unter diese Eigennutzungsregel fallen. Entscheidend ist, dass die Immobilie in den letzten zwei Jahren plus Verkaufsjahr nur von Ihnen selbst genutzt wurde und nicht einmal vermietet war. Selbst wenn es nicht Ihr Hauptwohnsitz war, wird die Nutzung als eigener Wohnzweck anerkannt, solange kein Tag der Vermietung oder gewerblichen Nutzung dazwischenkommt.

Steuern beim Hausverkauf optimieren

Strategien zur Steueroptimierung beim Hausverkauf

Optimalen Verkaufszeitpunkt wählen

Wenn möglich, planen Sie den Verkauf so, dass Sie entweder die 10-Jahres-Frist erfüllen oder die Eigennutzungsregel ausschöpfen. Manchmal lohnt es sich, den Verkauf um ein paar Monate oder bis ins nächste Kalenderjahr zu verschieben, um die Voraussetzungen für Steuerfreiheit zu erfüllen. Auch kann es sinnvoll sein, einen Verkauf in ein Jahr zu legen, in dem Ihr übriges Einkommen geringer ausfällt – denn der Verkaufsgewinn innerhalb der Spekulationsfrist wird zu Ihrem zu versteuernden Einkommen addiert und nach Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Ein geringeres Jahreseinkommen bedeutet hier einen niedrigeren Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn.

Kosten und Ausgaben geltend machen

Sollte eine Spekulationssteuer anfallen, wird nur der Gewinn besteuert, nicht der gesamte Verkaufserlös. Ermitteln Sie daher sorgfältig den Veräußerungsgewinn: Vom Verkaufspreis dürfen der ursprüngliche Kaufpreis sowie Anschaffungsnebenkosten (z. B. Notar- und Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer) und Verkaufskosten (Maklerprovision, Verkaufsanzeigen etc.) abgezogen werden. Auch Herstellungs- oder Renovierungskosten, die den Wert der Immobilie dauerhaft erhöht haben, mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Dadurch lässt sich der zu versteuernde Betrag oft erheblich reduzieren. Tipp: Viele Verkäufer vergessen, sämtliche abzugsfähigen Ausgaben zu berücksichtigen. Sammeln Sie alle Belege von der Anschaffung bis zum Verkauf (Modernisierungen, Makler, Notar etc.), damit kein Posten übersehen wird.

Abschreibungen (AfA) einplanen

Wenn das Haus vermietet war, wurden vermutlich Abschreibungen (AfA) steuerlich geltend gemacht. Denken Sie daran, dass diese Abschreibungsbeträge bei der Gewinnberechnung den Anschaffungskosten wieder hinzugerechnet werden müssen (sie mindern also rückwirkend Ihren steuerlichen Kaufpreis). Dadurch erhöht sich der zu versteuernde Gewinn. Planen Sie diese sogenannte Nachversteuerung der AfA in Ihre Kalkulation ein. Beispiel: Haben Sie über die Jahre 20.000 € an Abschreibungen angesetzt, wird Ihr Verkaufsgewinn um diesen Betrag höher ausfallen (weil Ihr Restbuchwert entsprechend niedriger ist). Es lohnt sich, vor dem Verkauf mit dem Steuerberater den voraussichtlichen Gewinn unter Berücksichtigung aller Faktoren durchzurechnen, um Überraschungen zu vermeiden.

Vertragliche Gestaltung nutzen

Selbst wenn ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt, gibt es legale Tricks, um die Steuerlast zu drücken. Ein bewährter Ansatz ist, im Kaufvertrag bewegliche Güter getrennt auszuweisen. Verkaufen Sie z. B. die Einbauküche, Markisen oder Möbel im Haus separat zum Immobilienkaufpreis, werden diese Teile nicht der Spekulationssteuer unterworfen. Einbauten und Hausrat, die zum alltäglichen Gebrauch zählen, gelten als separate Wirtschaftsgüter. Weisen Sie also z. B. die Küche und Schränke mit einem realistischen Wert im Vertrag aus – dieser Betrag ist steuerfrei, während nur der restliche Kaufpreis für das Gebäude als Veräußerungsgewinn zählt. Solche vertraglichen Aufteilungen müssen plausibel sein, bieten aber Spielraum, um den steuerpflichtigen Anteil zu reduzieren. Stimmen Sie sich hierzu idealerweise mit Ihrem Steuerberater oder Notar ab.

Teilweise vermietete Immobilien optimieren

Haben Sie eine teils vermietete, teils selbst bewohnte Immobilie, planen Sie rechtzeitig im Voraus. Sobald ein Teil der Immobilie in den letzten Jahren fremd vermietet war, würde bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren auf den Gewinn anteilig Steuer anfallen. Die Besteuerung erfolgt dann entsprechend dem Verhältnis der Wohnflächen von vermietetem zu selbstgenutztem Anteil. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht – selbst wenige vermietete Quadratmeter oder kurzfristige Vermietungen (z. B. AirBnB) führen dazu, dass dieser Anteil des Gewinns steuerpflichtig wird. Um das zu vermeiden, können Sie versuchen, vor dem Verkauf den Mietanteil zu reduzieren oder zu beenden: Kündigen Sie z. B. rechtzeitig den Mietvertrag einer Einliegerwohnung und nutzen Sie diese Wohnung eine Zeit lang selbst oder lassen Sie ein Kind dort unentgeltlich wohnen (Kindergeldberechtigung beachten). Nur wenn der gesamte Wohnraum in den letzten zwei Jahren vor Verkauf ausschließlich eigen genutzt wurde, bleibt auch der gesamte Verkaufsgewinn steuerfrei. Ist eine vollständige Eigennutzung nicht realisierbar, müssen Sie zumindest damit rechnen, dass das Finanzamt den Gewinn aufteilt. In diesem Fall sollten Sie wiederum alle abzugsfähigen Kosten dem vermieteten Teil anteilig zuordnen, um die Steuer auf diesen Anteil zu minimieren.

Verkauf mit Verlust gezielt nutzen

Falls Ihre Immobilie an Wert verloren hat und Sie einen Verlust beim Verkauf erwarten, könnte es paradoxerweise vorteilhaft sein, vor Ablauf der 10-Jahres-Frist zu verkaufen. Warum? Verluste aus privaten Immobilienverkäufen innerhalb der Frist können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet, in das Vorjahr zurückgetragen oder in Folgejahre vorgetragen werden. Das heißt, ein Verlustverkauf innerhalb der Spekulationsfrist könnte Ihre Steuerlast aus anderen Gewinnen reduzieren und somit Steuern sparen. Natürlich verkauft niemand gern mit Verlust – wenn es aber aufgrund der Marktpreise unvermeidlich ist, holen Sie zumindest einen steuersparenden Effekt aus der Situation heraus. Beachten Sie: Verluste lassen sich nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungen (z. B. anderen Immobilien oder Wertpapiergeschäften innerhalb der Frist) verrechnen. Ohne andere Gewinne verpufft der Vorteil. Solche Entscheidungen sollten immer mit einem Steuerberater durchgesprochen werden.

FAQ – Haus verkaufen ohne Steuern

Gerne haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zum steuerfreien Hausverkauf zusammengestellt:

Ein Hausverkauf ist in Deutschland steuerfrei, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • 10-Jahres-Frist: Sie haben die Immobilie mehr als zehn Jahre besessen.

  • Drei-Jahres-Regel: Sie haben die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt.

  • Durchgehende Eigennutzung: Sie (oder Ihre kindergeldberechtigten Kinder) haben die Immobilie vom Kauf bis zum Verkauf durchgehend selbst genutzt.

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer auf den Gewinn beim Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf. Sie fällt nur an, wenn ein Gewinn erzielt wurde und keine der oben genannten Ausnahmen greift.

Ja – sofern Sie die Immobilie tatsächlich selbst bewohnt haben, kann auch eine Zweitwohnung unter die Drei-Jahres-Regel fallen. Entscheidend ist die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, nicht der Hauptwohnsitz im Melderegister.

Bei geerbten Immobilien übernehmen Sie die Haltedauer des Erblassers. Hat der Verstorbene die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft, können Sie sie sofort steuerfrei verkaufen. Andernfalls müssen Sie die Restzeit abwarten oder die Immobilie drei Kalenderjahre selbst nutzen.

Auch bei Schenkungen gilt das ursprüngliche Kaufdatum der schenkenden Person. Die 10-Jahres-Frist beginnt nicht neu. So kann ein steuerfreier Verkauf deutlich früher möglich sein, wenn die Immobilie schon lange im Familienbesitz ist.

Bei vermieteten Immobilien greift die 10-Jahres-Frist ohne Ausnahme – außer Sie nutzen die Immobilie selbst im Verkaufsjahr und in den beiden vorigen Kalenderjahren. Dann ist ein steuerfreier Verkauf ebenfalls möglich.

Nein. Ein Verkauf mit Verlust ist zwar steuerfrei, der Verlust kann jedoch in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Nein. Sie müssen den Verkauf in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob Spekulationssteuer fällig wird, und berechnet die Höhe der Steuer.

Als erfahrene Immobilienexperten prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und wann ein steuerfreier Verkauf möglich ist. Brocks Immobilien hilft Ihnen bei:

  • Bewertung & Verkaufsstrategie

  • Prüfung Ihrer individuellen steuerlichen Situation

  • Planung des optimalen Verkaufszeitpunkts

  • Professioneller Vermarktung Ihrer Immobilie

➡️ Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir den steuerlich besten Weg für Ihren Immobilienverkauf!

Verkaufen ohne Steuern Brocks Immobilien

Brocks Immobilien – Ihr Partner für steueroptimierte Hausverkäufe

Die Gesetze rund um die Spekulationssteuer sind komplex. Ob Eigennutzung, Vermietung oder Erbschaft – Brocks Immobilien begleitet Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilie. Wir prüfen Ihre Situation individuell, kümmern uns um die Wertermittlung und beraten Sie zum optimalen Verkaufszeitpunkt.

Kontaktieren Sie uns, um einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Sie haben Fragen zu dem Thema?

Wir freuen uns über Ihre Email oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
BGH-Urteil stärkt Rechte der Immobilienkäufer Brocks Immobilien Flensburg

Das neue BGH-Urteil: Stärkung der Rechte von Immobilienkäufern

,
Erfahren Sie, wie das neue BGH-Urteil zur Aufklärungspflicht von Verkäufern die Rechte von Immobilienkäufern stärkt und warum Brocks Immobilien schon immer Vorreiter in diesem Gebiet war. Lesen Sie unseren aktuellen Blog-Artikel, um zu verstehen, wie dieses wegweisende Urteil den Immobilienmarkt beeinflusst und wie wir Ihre Interessen schützen.
Verkleinerung der Wohnung oder Krise auf dem Immobilienmarkt, Konzept des Wohnungsmarktcrashs. Rückläufige Nachfrage nach Wohneigentum. Verkleinerung der Immobilie aus Altersgründen oder wegen des Budgets. Suche nach einem kleinen Haus oder einer kleinen Wohnung.

Der Immobilienmarkt in Schleswig-Holstein im Wandel: 50% weniger Immobilienverkäufe

Der Immobilienmarkt in Deutschland und somit auch in Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen durchgemacht, und die Halbjahresbetrachtung zeigt, dass nur etwa 50% der Immobilien verkauft wurden, verglichen mit den Vorjahren. Viele Menschen fragen sich nun, ob dies zu einem dramatischen Rückgang der Immobilienpreise führen wird. Lassen Sie uns einen genaueren Blick darauf werfen.
Themenabend Immobilienmarkt 2023

Themenabend in Schleswig: Der Immobilienmarkt 2023

Am 21.04.2023 findet im Alter Kreisbahnhof in Schleswig ein spannender Themenabend statt, der sich mit dem Immobilienmarkt im Jahr 2023 beschäftigt. Die Veranstaltung wird von Torben Steffensen und Dorothee Hansen von Brocks Immobilien Schleswig sowie Hendrik Stoltenberg von TGI Finanzpartner durchgeführt.
Brocks Immobilien ist ein Top Immobilienmakler 2021

Top-Immobilienmakler 2021

Wir sind zum achten Mal in Folge unter den besten Maklern Deutschlands - Die FOCUS Line Extensions GmbH ihren Immobilienreport zu den besten Immobilienmaklern veröffentlicht.
Monatsrückblick auf Dezember - Brocks Immobilien

Monatsrückblick August

Wir möchten Ihnen gerne mehr Einblicke hinter die Kulissen von Brocks Immobilien gewähren. In unserer Reihe "Monatsrückblick" fassen wir absofort alle Highlights des vergangenen Monats für Sie zusammen und präsentieren diese auf unserem Blog.
Brocks Immobilien ist ein Top-Immobilienmakler 2020

Top-Immobilienmakler 2020

BROCKS IMMOBILIEN ÜBERZEUGT ZUM 7. MAL! Wir freuen uns sehr über die erneute Bestätigung durch die Zeitschrift FOCUS Spezial. Diese hat erkannt, dass es für viele Kunden eine Herausforderung darstellt, ein Maklerbüro zu finden, das alle Wünsche und Bedürfnisse erfüllt. Aus diesem Grund wurde das Marktforschungsinstitut Statista damit beauftragt, Deutschlands Top-Immobilienmakler 2020 zu ermitteln.
Brocks Immobilien - Ihr zuverlässiger Partner für den Immobilienhandel im Norden

Zuverlässiger Partner für den Immobilienhandel im Norden

EINEN KOMPLEXEN VORGANG PROFESSIONELL BEGLEITEN: BERND BROCKS UND SEIN TEAM SETZEN ERFOLGREICH AUF DAS WERTBESTIMMENDE BIETERVERFAHREN. Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie – gleich ob Haus, Wohnung, Anlageoder Gewerbe-Immobilie – ist ein komplexer Vorgang: In baulicher wie rechtlicher Sicht ist eine Vielzahl relevanter Details zu beachten. Jede Immobilie stellt zudem einen erheblichen Vermögenswert dar, der aus gutem Grund ein sorgfältiges Vorgehen verlangt.
Brocks Immobilien begleitet Sie als Eigentümer

Frei sein – für alles, was noch kommt

WIR VERKAUFEN IHRE IMMOBILIE ZU EINEM SENSATIONELLEN PREIS! Seit nunmehr fünf Jahren begleitet das Team von Brocks Immobilien Eigentümer bei einer der wohl schwierigsten Entscheidung im Leben – dem Verkauf der eigenen Immobilie.
5 Jahre Brocks Immobilien

5 Jahre Brocks Immobilien!

5 GUTE GRÜNDE ÜBER DEN VERKAUF NACHZUDENKEN. 5 Jahre ist es her, dass wir unsere erste Immobilie verkauft haben. Mittlerweile haben sich über 300 weitere Immobilien durch das kompetente Team von Brocks Immobilien zu herausragenden Preisen verkaufen lassen.
Die neue Webseite von Brocks Immobilien

Unsere neue Website ist online!

MODERN, MOBIL UND INFORMATIV Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren neuen Webauftritt vorstellen zu können. Die Homepage von Brocks Immobilien präsentiert sich, nach wochenlanger technischer, optischer und vor allem inhaltlicher Überarbeitung, nun grundlegend modernisiert und erneuert. Neben einem modernen Design stand vor allem die Anpassung der Inhalte an die Bedürfnisse unserer Kunden im Fokus der Neugestaltung.
Hausverkauf mit Brocks Immobilien

Meine Immobilie

ALTERSVORSORGE ODER MEIN RISIKO Wir zeigen Alternativen und sprechen in Handewitt über Lösungen. Bei den ersten Veranstaltungen im Februar und März haben wir uns mit Fragen rund um das Thema Immobilienbesitz als Altersvorsorge auseinandergesetzt. Das große Interesse sowie die vielen guten Gespräche haben uns dazu motiviert, zwei weitere Informationsabende anzubieten.
Wir sagen Danke - Veranstaltungen von Brocks Immobilien

Wir sagen Danke!

FÜR DAS POSITIVE FEEDBACK Zugegeben, es ist kein sehr angenehmes Thema, aber genau aus diesem Grund sollte sich jeder Immobilienbesitzer früher oder später damit beschäftigen. Unter dem Motto "Meine Immobilie - Altersvorsorge oder mein Risiko?" haben wir uns mit wichtigen Fragestellungen inhaltlich auseinandergesetzt.
Hausverkauf mit Brocks Immobilien

Altersvorsorge oder Risiko?

WIR ZEIGEN ALTERNATIVEN... ... und sprechen über Lösungen. Bei unserer Veranstaltungsreihe im Februar und märz wollen wir uns mit fragen Rund um das Thema immobilienbesitz auseinandersetzen...
Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
Sie erhalten in kürze eine E-Mail mit einem einmaligen Login link.

Ihre Vorteile mit einem persönlichen Kundenkonto

Registrieren Sie sich oder loggen Sie sich ein, um alle Vorteile Ihres persönlichen Kundenkontos in vollem Umfang nutzen zu können. Profitieren Sie von exklusiven Funktionen wie der Speicherung Ihrer bevorzugten Immobilien, der Verwaltung von Suchaufträgen und vielem mehr.

Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Datenschutz
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
AGB
Bitte füllen
Sie haben sich erfolgreich eingeloggt. Die Seite lädt nun neu. Der eingegebene Benutzername oder das Passwort sind falsch.