Immobilienratgeber: Gebäudemodernisierungsgesetz 2026

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026
Allgemein, NewsJetzt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 kennen und verstehen
Seit dem 29. Juli 2026 gelten beim Heizungstausch neue Regeln: Die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe wurde abgeschafft, und Eigentümer können wieder zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen. Doch rechtlich erlaubt bedeutet nicht automatisch langfristig wirtschaftlich. Wir erklären, was jetzt für Gas- und Ölheizungen gilt, welche Förderung möglich ist und warum die kommunale Wärmeplanung weiterhin wichtig bleibt.
Seit dem 29. Juli 2026 haben Immobilieneigentümer beim Einbau einer neuen Heizung wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Wärmepumpe, Fernwärme, Pelletheizung, Hybridlösung sowie Gas- und Ölheizung sind grundsätzlich zulässige Optionen. Die zuvor geltende pauschale Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, ist entfallen.
Damit wird die Entscheidung allerdings nicht automatisch einfacher. Denn neben den Anschaffungskosten sollten Eigentümer auch die künftigen Brennstoffkosten, die regionale Wärmeplanung, mögliche Fördermittel und die langfristige Marktfähigkeit ihrer Immobilie berücksichtigen.
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Neue Gas- und Ölheizungen dürfen grundsätzlich wieder eingebaut werden. Eigentümer sollten dabei jedoch nicht nur auf den Anschaffungspreis schauen.
Für fossile Heizungen gelten künftig steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe:
Ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Noch ist offen, zu welchen Preisen entsprechende Brennstoffe künftig verfügbar sein werden. Auch steigende CO₂-Kosten können den Betrieb verteuern.
Eine heute günstige Gas- oder Ölheizung kann deshalb langfristig höhere Kosten verursachen als ein System mit höheren Anschaffungskosten, aber niedrigeren laufenden Ausgaben.
Eine Wärmepumpe kann beispielsweise auch in vielen Bestandsgebäuden funktionieren. Entscheidend ist nicht allein das Alter des Hauses, sondern vor allem, mit welcher Vorlauftemperatur die Räume an kalten Tagen ausreichend warm werden. Große Heizkörper oder eine Fußbodenheizung sind vorteilhaft, aber nicht in jedem Fall zwingend erforderlich.
Bei einer Pelletheizung müssen unter anderem Lagerraum, Anlieferungsmöglichkeiten, Wartung und lokale Emissionsanforderungen berücksichtigt werden. Ein Fernwärmeanschluss ist wiederum nur dort möglich, wo ein Netz vorhanden ist oder verbindlich geplant wird.
Hybridanlagen kombinieren zwei Wärmeerzeuger, beispielsweise eine Wärmepumpe mit einem Gasgerät. Das kann in bestimmten Gebäuden eine Übergangslösung sein, führt aber auch zu einer technisch komplexeren Anlage mit zusätzlichen Wartungs- und Betriebskosten.
Eine neue Gas- oder Ölheizung kann bei der Anschaffung vergleichsweise einfach erscheinen. Eigentümer übernehmen damit jedoch ein stärkeres Risiko hinsichtlich künftiger Brennstoffpreise und der vorgeschriebenen klimaneutralen Brennstoffanteile.
Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet Eigentümer nicht mehr automatisch zu einer bestimmten Heiztechnik. Sie bleibt aber eine wichtige Orientierung.
In Flensburg werden bereits mehr als 90 Prozent der Gebäude über Fernwärme versorgt.
In Schleswig und Harrislee liegen ebenfalls kommunale Wärmeplanungen vor.
In Glücksburg, Angeln und kleineren Gemeinden können die Voraussetzungen dagegen von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
Eigentümer sollten daher vor dem Heizungstausch prüfen, ob für ihre Straße ein Wärmenetz vorhanden oder konkret geplant ist. Ein allgemeiner Wärmeplan garantiert allerdings noch keinen späteren Anschluss des einzelnen Grundstücks.
Klimafreundliche Heizungen werden weiterhin über die KfW gefördert. Private Eigentümer können aktuell grundsätzlich einen Zuschuss von 30 Prozent erhalten. Je nach Einkommen, bisheriger Heizung und persönlicher Situation kann die Förderung auf bis zu 80 Prozent steigen.
Förderfähig sind beispielsweise:
Reine Gas- oder Ölheizungen erhalten in der Regel keine Förderung.
Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor die Arbeiten beginnen. Ein Vertrag mit einem Fachunternehmen sollte eine Förderklausel enthalten.
Auch beim Immobilienverkauf spielt die Heizung eine zunehmend wichtige Rolle. Eine ältere Gas- oder Ölheizung macht ein Haus nicht unverkäuflich. Kaufinteressenten berücksichtigen mögliche Modernisierungs- und Betriebskosten jedoch häufig bei ihrer Finanzierung und Preisvorstellung.
Verkäufer sollten deshalb den Energieausweis, Verbrauchsdaten, Wartungsunterlagen und Angaben zum Baujahr der Heizung bereithalten. Transparente Informationen schaffen Vertrauen und erleichtern eine realistische Bewertung.
Eine Heizungsentscheidung sollte nicht allein aufgrund eines einzelnen Angebots getroffen werden. Sinnvoll ist ein Vorgehen in fünf Schritten:
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Energie- oder Finanzierungsberatung. Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben sollten vor einer Investition aktuell geprüft werden.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Eigentümern mehr Freiheit. Gleichzeitig wird eine sorgfältige Planung wichtiger.
Entscheidend ist nicht nur, welche Heizung heute erlaubt oder günstig ist. Auch Förderung, Wärmeplanung, Energiepreise und langfristige Betriebskosten sollten berücksichtigt werden. Vor einer Investition lohnt sich daher ein Vergleich mehrerer Lösungen.
Gerne haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 zusammengestellt:
Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?
Nein. Das neue Gesetz führt keine allgemeine sofortige Austauschpflicht für funktionsfähige Heizungen ein. Eine bestehende Anlage kann grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, der Einbau einer Gasheizung ist grundsätzlich zulässig. Für neu eingebaute fossile Heizungen gelten jedoch ab 2029 schrittweise steigende Anforderungen an den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nein. Die pauschale Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen.
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
Private Eigentümer können für förderfähige klimafreundliche Heizungen aktuell zwischen 30 und maximal 80 Prozent Zuschuss erhalten. Bei einem Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt.
Muss ich den kommunalen Wärmeplan abwarten?
Eine generelle Pflicht zum Abwarten besteht nicht. Der Wärmeplan kann aber zeigen, ob für das Grundstück künftig ein Wärmenetz infrage kommt. Vor einer langfristigen Investition sollte der aktuelle Planungsstand deshalb geprüft werden.
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